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Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung: Was du vom Vermieter brauchst

Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung beim Bürgeramt. Wie das Formular aussieht und was du tust, wenn der Vermieter sie verweigert.

Du bist eingezogen, die Kisten sind ausgepackt und plötzlich fehlt ein Zettel

Die zwei Wochen für die Anmeldung beim Bürgeramt laufen. Du hast einen Termin bekommen, sogar einen guten, und dann steht da auf dem Formular ein Feld, das du übersehen hast: Unterschrift des Wohnungsgebers. Ohne dieses eine Papier schickt dich das Amt wieder nach Hause. Genau das passiert jede Woche tausenden Menschen in Deutschland, meistens weil niemand ihnen vorher gesagt hat, dass die Anmeldung nicht allein ihre Sache ist, sondern eine Mitwirkungspflicht des Vermieters.

Hier steht, was die Wohnungsgeberbestätigung ist, wie du sie bekommst, was drinstehen muss und was du tust, wenn dein Vermieter sie nicht ausfüllen will.

Was die Wohnungsgeberbestätigung eigentlich ist

Seit November 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben, geregelt in § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Sie ersetzt die frühere, freiwillige Vermieterbescheinigung und macht die Mitwirkung zur Pflicht: Wer eine Wohnung vermietet, muss dem einziehenden Mieter den Einzug schriftlich bestätigen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.

Der Zweck ist simpel: Das Amt will sicher wissen, dass du tatsächlich unter dieser Adresse wohnst und nicht nur zum Schein gemeldet bist. Der Hintergrund waren Scheinanmeldungen, mit denen Leute sich Vorteile bei Sozialleistungen, Schulplätzen oder auch bei der Vermeidung von Behördenpost verschafft haben.

Ohne dieses Dokument nimmt kein Bürgeramt in Deutschland deine Anmeldung entgegen. Es gibt keine Ausnahme dafür, dass du "es eilig" hast oder "der Vermieter gerade im Urlaub" ist.

Wer die Bestätigung ausstellen muss

Wohnungsgeber ist nicht zwingend der Eigentümer. Das Gesetz meint jeden, der die Wohnung tatsächlich zur Verfügung stellt:

  • Der Vermieter selbst, meistens bei privater Vermietung die Person, mit der du den Mietvertrag unterschrieben hast
  • Die Hausverwaltung, wenn sie im Auftrag des Eigentümers handelt und dafür bevollmächtigt ist
  • Der Hauptmieter, wenn du untervermietet wohnst, also zum Beispiel in einer WG mit einem Hauptmietvertrag, den nicht du hältst
  • Ein Angehöriger, bei dem du kostenlos wohnst, etwa wenn du bei den Eltern oder Großeltern einziehst. Auch dann braucht es eine Bestätigung, obwohl kein Mietvertrag existiert

Bei möblierten Zimmern über Kleinanzeigen ist das oft der Punkt, an dem es hakt: Viele Vermieter, die eine Zwischenmiete oder ein WG-Zimmer anbieten, wissen selbst nicht, dass sie zur Bestätigung verpflichtet sind, oder wollen sich nicht "offiziell" als Vermieter zu erkennen geben, etwa weil sie die Untervermietung nicht angemeldet haben. Das ist rechtlich ihr Problem, nicht deins, aber es erklärt, warum gerade bei informellen Wohnverhältnissen Ärger entsteht.

Was im Formular stehen muss

Die Wohnungsgeberbestätigung ist kein freier Text, sondern ein Formular mit festen Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  2. Einzugsdatum
  3. Anschrift der Wohnung, inklusive Angabe, ob es sich um eine Neuvermietung oder um einen Einzug in eine bereits von anderen Personen bewohnte Wohnung handelt
  4. Namen aller einziehenden meldepflichtigen Personen
  5. Unterschrift des Wohnungsgebers oder einer bevollmächtigten Person

Die meisten Städte stellen das Formular als PDF auf der Website des Bürgeramts bereit, oft unter dem Namen "Wohnungsgeberbestätigung" oder "Wohnungsgeberbescheinigung". Du kannst es selbst herunterladen, ausfüllen lassen und beim Termin mitbringen. Ein formloses Schreiben reicht nicht, das Amt verlangt die amtliche Vorlage oder zumindest ein Dokument, das alle fünf Punkte enthält.

So läufst du dem Vermieter nicht hinterher

Am saubersten ist es, das Formular direkt bei der Schlüsselübergabe unterschreiben zu lassen. Wer erst hinterher fragt, muss oft erst einmal jemanden erreichen, der gerade nicht antwortet.

Konkret bedeutet das:

  1. Formular vom Bürgeramt deiner Stadt vorher herunterladen und ausdrucken, nicht erst am Umzugstag danach suchen
  2. Beim Übergabetermin, wenn du die Schlüssel bekommst, das Formular direkt vorlegen und unterschreiben lassen
  3. Eine Kopie oder ein Foto für dich selbst machen, für den Fall, dass das Original verloren geht
  4. Innerhalb der Zwei-Wochen-Frist den Anmeldetermin wahrnehmen

Wenn du die Wohnung über eine Anzeige gefunden hast, zum Beispiel auf Kleinanzeigen, ist genau das der Moment, an dem sich eine schnelle, klare erste Nachricht auszahlt. Wer bei der Besichtigung schon fragt, ob die Wohnungsgeberbestätigung selbstverständlich ist, spart sich später Nachfragen per WhatsApp, auf die keiner mehr reagiert. Bei Mietando geht die erste Anfrage ohnehin sofort raus, sobald ein passendes Angebot online geht, und wird über dein eigenes Kleinanzeigen-Konto verschickt, sodass die Antwort direkt bei dir landet und du solche organisatorischen Punkte gleich klären kannst, statt erst Tage später überhaupt eine Rückmeldung zu bekommen.

Wenn der Vermieter sich weigert

Das kommt vor, und es ist meistens kein böser Wille, sondern Unwissen oder Bequemlichkeit. Trotzdem bist du nicht machtlos.

Erinnere sachlich an die gesetzliche Pflicht. Die Mitwirkung ist keine Kulanz, sondern in § 19 BMG festgeschrieben. Ein kurzer, freundlicher Hinweis reicht oft schon: "Laut Bundesmeldegesetz bist du als Vermieter verpflichtet, mir die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, ich brauche sie für meinen Anmeldetermin am [Datum]."

Setze eine konkrete Frist. Zwei Wochen für die Anmeldung sind eng, also frag lieber sieben bis zehn Tage vor deinem Termin nach, nicht erst am Vortag.

Bei anhaltender Weigerung droht ein Bußgeld. Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung ohne Grund, handelt er ordnungswidrig nach § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen. Ein Hinweis darauf wirkt bei den meisten Vermietern sofort, weil das Risiko in keinem Verhältnis zum Aufwand eines ausgefüllten Formulars steht.

Wende dich notfalls ans Bürgeramt. Manche Ämter akzeptieren in Ausnahmefällen eine eidesstattliche Versicherung des Mieters, wenn der Vermieter sich nachweislich weigert und du das Melderecht sonst nicht wahrnehmen könntest. Das ist keine Garantie, aber ein Gespräch am Amt lohnt sich, wenn du sonst gar nicht weiterkommst.

Bei Untervermietung ohne Wissen des Hauptvermieters wird es komplizierter, weil der Untervermieter dann selbst Probleme bekommen könnte, wenn er dich offiziell bestätigt. Das ist ein Grund mehr, diese Frage schon vor der Zusage für ein Zimmer zu klären und nicht erst nach dem Einzug.

Häufige Fragen

Muss ich für jede neue Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt?

Ja. Die Bestätigung ist an die konkrete Wohnung und den konkreten Wohnungsgeber gebunden. Jeder Umzug, auch innerhalb desselben Hauses oder derselben Straße, erfordert ein neues Dokument vom jeweiligen Vermieter.

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung online beim Bürgeramt einreichen?

Das hängt von der Stadt ab. Viele Kommunen bieten inzwischen eine Online-Anmeldung mit Upload des unterschriebenen Formulars an, oft in Kombination mit dem elektronischen Personalausweis. Prüfe die Seite deines zuständigen Bürgeramts, ob diese Option existiert, sonst bleibt der persönliche Termin mit Papierform nötig.

Was passiert, wenn ich mich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelde?

Die verspätete Anmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden, in der Praxis meist im Bereich von 20 bis 50 Euro bei kurzer Verspätung, deutlich mehr bei längerem Verzug. Fehlende Unterlagen wie die Wohnungsgeberbestätigung entschuldigen die Fristüberschreitung grundsätzlich nicht, weshalb es sich lohnt, das Formular so früh wie möglich zu organisieren.