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Mieterselbstauskunft ausfüllen: Was du angeben musst und was nicht

Welche Fragen in der Mieterselbstauskunft rechtlich zulässig sind, welche du wahrheitsgemäß beantworten musst und wo du ruhig schweigen darfst.

Du hast die Wohnung besichtigt, der Vermieter drückt dir ein vierseitiges Formular in die Hand und sagt: "Füll das bitte aus, dann melden wir uns." Auf einmal stehen da Fragen zu deinem Familienstand, deiner Religion, ob du rauchst, ob du ein Instrument spielst und wie hoch dein Kontostand ist. Und du fragst dich: Muss ich das wirklich alles beantworten?

Die kurze Antwort: nein. Die Mieterselbstauskunft ist kein rechtsfreier Raum, in dem Vermieter fragen dürfen, was sie wollen. Es gibt eine klare Grenze zwischen zulässigen Fragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst, und unzulässigen Fragen, bei denen du sogar straflos lügen darfst. Wer diese Grenze kennt, füllt das Formular in fünf Minuten aus, statt sich stundenlang zu ärgern.

Was die Mieterselbstauskunft überhaupt ist

Die Selbstauskunft ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, sondern ein Formular, das sich in der Praxis durchgesetzt hat, weil Vermieter bei zehn oder zwanzig Bewerbern pro Wohnung schnell vorsortieren müssen. Rechtlich verlangen darf der Vermieter nur Informationen, die für die Entscheidung "kann diese Person zuverlässig Miete zahlen und sich vertragsgemäß verhalten" tatsächlich relevant sind. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO setzen die Grenze: Fragen sind nur zulässig, wenn der Vermieter ein berechtigtes, nachvollziehbares Interesse an der Antwort hat.

Wichtig zu wissen: Vor der Zusage, also solange du nur einer von vielen Bewerbern bist, darf deutlich weniger abgefragt werden als nach der Zusage, wenn der Mietvertrag konkret vorbereitet wird. Viele Formulare, die auf Kleinanzeigen oder von privaten Vermietern kursieren, unterscheiden das nicht und fragen einfach alles auf einmal ab.

Diese Fragen sind zulässig, hier musst du ehrlich sein

  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Basisangaben, keine Diskussion.
  • Berufliche Situation: Arbeitgeber, Beschäftigungsverhältnis (unbefristet, befristet, Probezeit), Nettoeinkommen. Der Vermieter darf wissen, ob du dir die Miete leisten kannst. Als Faustregel gilt: Die Kaltmiete sollte nicht mehr als etwa 30 bis 35 Prozent deines Nettoeinkommens ausmachen, danach richten sich viele Bonitätsprüfungen.
  • Anzahl der Personen, die einziehen: relevant für Wohnungsgröße und Betriebskosten.
  • Frühere Mietschulden oder laufende Räumungsklagen: Der Vermieter darf fragen, ob in den letzten Jahren eine Zwangsräumung wegen Zahlungsverzugs stattgefunden hat oder aktuell läuft.
  • Ob eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft, früher "Offenbarungseid") abgegeben wurde oder ein Insolvenzverfahren läuft.
  • Ob du Haustiere halten möchtest, sofern das im Rahmen der Wohnung relevant ist.
  • SCHUFA-Auskunft oder Bonitätsnachweis: Die Vorlage einer aktuellen SCHUFA-Bonitätsauskunft darf verlangt werden, meist nicht älter als drei Monate.

Bei all diesen Punkten gilt: Lügen ist keine gute Idee. Wird später bekannt, dass du bei zulässigen Fragen falsche Angaben gemacht hast, etwa ein zu niedriges Gehalt verschwiegen oder eine laufende Räumungsklage verheimlicht hast, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten oder sogar fristlos kündigen, selbst wenn du seit Monaten pünktlich zahlst.

Diese Fragen sind unzulässig, hier darfst du sogar bewusst falsch antworten

Der Bundesgerichtshof und mehrere Landgerichte haben klargestellt: Bei Fragen, die keinen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben, steht dir ein "Recht zur Lüge" zu. Du machst dich nicht strafbar und der Vermieter kann daraus später keine Konsequenzen ableiten. Dazu zählen typischerweise:

  • Familienplanung: ob du schwanger bist oder Kinderwunsch hast.
  • Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung.
  • Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.
  • Vorstrafen, sofern sie nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben (eine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung ist für eine Wohnung irrelevant, eine wegen Mietbetrugs im Einzelfall vielleicht schon).
  • Krankheiten, Behinderungen, Schwerbehindertenausweis, außer sie sind für bauliche Anpassungen der Wohnung relevant.
  • Hobbys wie Rauchen, Musizieren oder Alkoholkonsum, solange sie nicht Vertragsgegenstand sind (Rauchverbot in der Wohnung kann im Mietvertrag geregelt werden, ist aber eine andere Frage als die Selbstauskunft vorab).
  • Heiratsabsichten oder der genaue Familienstand über "verheiratet/ledig" hinaus.

Ein konkretes Beispiel: Steht im Formular "Sind Sie schwanger oder planen Sie in absehbarer Zeit Nachwuchs?", darfst du ohne rechtliches Risiko "Nein" ankreuzen, auch wenn es nicht stimmt. Diese Frage hat mit deiner Fähigkeit, Miete zu zahlen, schlicht nichts zu tun.

Was du bei unklaren Fragen tust

Manche Formulare mischen Zulässiges und Unzulässiges in einer einzigen Frage, zum Beispiel "Familienstand und Anzahl der Kinder, auch geplante". Hier reicht es, den zulässigen Teil zu beantworten und den Rest freizulassen oder auszuklammern. Du musst dich nicht rechtfertigen, warum ein Feld leer bleibt. Wenn ein Vermieter darauf besteht, ist das ein Warnsignal, kein Grund, nachzugeben.

Bei privaten Vermietern auf Kleinanzeigen läuft das oft informeller ab: Du schreibst eine Nachricht, bekommst irgendwann ein Formular als PDF oder Foto zugeschickt, und musst schnell reagieren, weil parallel zehn andere Interessenten antworten. Genau da lohnt es sich, vorbereitet zu sein: Halte Gehaltsnachweis, SCHUFA und die zulässigen Standardangaben als PDF griffbereit, dann verlierst du keine Zeit mit Rückfragen.

Wenn du ohnehin täglich neue Anzeigen durchsuchst, um schnell genug zu sein, kann dir Mietando dabei helfen: Der Dienst beobachtet Kleinanzeigen für dich rund um die Uhr, formuliert eine persönliche Anfrage und verschickt sie über dein eigenes Konto, sodass du zu den Ersten gehörst, die der Vermieter überhaupt liest. Das ersetzt die Selbstauskunft nicht, verschafft dir aber die Zeit, sie in Ruhe und korrekt auszufüllen, statt sie im Stress zwischen zwei Terminen hinzuwerfen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Wohnungsvergabe von einer vollständig ausgefüllten Selbstauskunft abhängig machen?

Ja, der Vermieter darf verlangen, dass zulässige Fragen beantwortet werden, bevor er einen Vertrag anbietet. Er darf dich aber nicht zwingen, unzulässige Fragen zu beantworten. Bleiben diese leer, darf das kein alleiniger Ablehnungsgrund sein, auch wenn sich das in der Praxis kaum nachweisen lässt.

Kann ich wegen einer Falschangabe bei einer zulässigen Frage tatsächlich fristlos gekündigt werden?

Ja, das ist möglich. Vor allem falsche Angaben zum Einkommen oder verschwiegene Mietschulden gelten als arglistige Täuschung und können auch Monate später noch zur Anfechtung des Mietvertrags oder zur fristlosen Kündigung führen, selbst wenn die Miete bisher pünktlich gezahlt wurde.

Muss ich meine SCHUFA-Auskunft schon vor der Besichtigung mitschicken?

Nein, das ist nicht üblich und nicht nötig. Eine SCHUFA-Auskunft ist erst relevant, wenn ernsthaftes Interesse besteht, meist nach der Besichtigung. Manche Vermieter verlangen sie trotzdem früh, um die Bewerberzahl zu reduzieren. Du kannst das ablehnen, solltest aber wissen, dass du dann eventuell aus dem Auswahlprozess fällst, weil andere Bewerber die Auskunft bereitwillig mitschicken.