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Gehaltsnachweis für die Wohnungsbewerbung: Wie viele Monate reichen wirklich?

Wie viele Gehaltsabrechnungen Vermieter erwarten, was Selbstständige stattdessen vorlegen können und wie du sensible Zahlen schwärzt.

Drei Monate sind der Standard, aber nicht das Gesetz

Ein Vermieter aus Köln hat es mal so formuliert: "Ich will keine Doktorarbeit, ich will wissen, ob die Miete am Ersten da ist." Das trifft den Kern ziemlich gut. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Gehaltsabrechnungen du bei einer Wohnungsbewerbung vorlegen musst. Trotzdem hat sich in der Praxis eine Zahl durchgesetzt, an der sich fast alle orientieren: die letzten drei Monatsgehaltsabrechnungen.

Warum genau drei und nicht eine oder zwölf? Eine einzelne Abrechnung zeigt nur eine Momentaufnahme, inklusive möglicher Boni, Nachzahlungen oder Abzüge, die das Bild verzerren. Drei Monate zeigen ein stabiles Muster, ohne dass der Vermieter zwölf Dokumente sichten und archivieren muss. Für Hausverwaltungen, die täglich Dutzende Bewerbungsmappen bekommen, ist das der praktikable Mittelweg zwischen Aussagekraft und Aufwand.

Was Vermieter tatsächlich aus den Abrechnungen herauslesen

Es geht nicht nur um die nackte Zahl unten rechts. Ein erfahrener Vermieter oder Makler schaut auf mehrere Dinge gleichzeitig:

  • Nettoeinkommen im Verhältnis zur Kaltmiete. Die Faustregel liegt bei maximal 30 bis 35 Prozent des Nettoeinkommens für die Warmmiete. Bei 1.400 Euro Kaltmiete plus 250 Euro Nebenkosten sollte das Haushaltsnetto also bei mindestens 4.700 Euro liegen, wenn man die 35-Prozent-Grenze ansetzt.
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses. Steht auf der Abrechnung oder im beigelegten Arbeitsvertrag "befristet bis 31.12.2026", wird das kritisch beäugt, besonders wenn der Mietvertrag länger laufen soll.
  • Probezeit. Wer erst seit sechs Wochen im neuen Job ist und sich noch in der Probezeit befindet, wirkt für viele Vermieter unsicherer als jemand mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit, selbst bei gleichem Gehalt.
  • Regelmäßigkeit. Schwankt das Einkommen stark zwischen den drei Monaten, etwa durch Schichtzulagen oder Provisionen, wird gern nach einer Jahresübersicht oder dem letzten Gehaltssteuerbescheid gefragt.

Wenn du diese Punkte kennst, kannst du proaktiv gegensteuern, etwa mit einem kurzen Begleitsatz in der Bewerbung: "Meine Probezeit ist seit März abgeschlossen, das Arbeitsverhältnis ist unbefristet."

Die Bewerbungsmappe: was neben dem Gehaltsnachweis noch dazugehört

Der Gehaltsnachweis steht selten allein. Eine vollständige Bewerbungsmappe, die bei Besichtigungen in Großstädten wie München oder Hamburg mittlerweise fast erwartet wird, enthält typischerweise:

  1. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  2. Eine Schufa-Auskunft, nicht älter als drei Monate (die kostenlose Variante nach Art. 15 DSGVO reicht, dauert aber oft zwei bis drei Wochen, daher lieber die Bonitätsauskunft für rund 30 Euro bei der Schufa direkt oder über CHECK24 buchen, wenn es schnell gehen muss)
  3. Eine Selbstauskunft, meist ein PDF-Formular des Vermieters oder ein Standardformular
  4. Eine Bescheinigung des aktuellen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung)
  5. Bei Angestellten manchmal ein aktueller Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung

Wer diese Mappe schon fertig hat, bevor er auf Kleinanzeigen die passende Wohnung findet, ist im Vorteil. Denn genau hier entscheidet sich oft alles: Wer als Erster mit vollständigen Unterlagen antwortet, bekommt eher einen Besichtigungstermin. Mietando beobachtet für dich neue Inserate rund um die Uhr und schreibt sofort eine persönliche Anfrage, die aus deinem eigenen Kleinanzeigen-Konto rausgeht, damit du zu den Ersten gehörst, die der Vermieter liest, nicht zu den Letzten in einer Liste von fünfzig Bewerbern.

Der Sonderfall, den viele Ratgeber vergessen: Selbstständige

Wer selbstständig, freiberuflich oder Geschäftsführer der eigenen GmbH ist, hat schlicht keine klassische Gehaltsabrechnung. Das führt bei vielen zu Panik, ist aber lösbar. Vermieter akzeptieren in aller Regel eine Kombination aus folgenden Nachweisen:

  • Die letzten zwei bis drei Einkommenssteuerbescheide. Sie zeigen das tatsächlich versteuerte Einkommen und gelten als besonders glaubwürdig, weil sie vom Finanzamt geprüft wurden.
  • Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWU) der letzten Monate, ausgestellt vom Steuerberater. Die zeigt laufende Umsätze und Gewinne aktueller als der Steuerbescheid, der oft anderthalb Jahre zurückliegt.
  • Eine Bestätigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwölf Monate, formlos auf Kanzleibriefpapier.
  • Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, aus denen regelmäßige Zahlungseingänge ersichtlich sind. Hier reicht es, die Auszüge auf Einnahmenseite zu schwärzen bis auf die Beträge und Absenderbezeichnungen wie "Kunde XY".

Ein zusätzlicher Trumpf für Selbstständige: eine Bürgschaft oder Mitbürgschaft, etwa durch Eltern oder Partner mit festem Angestelltenverhältnis. Manche Vermieter verlangen bei Selbstständigen ohnehin standardmäßig eine zusätzliche Sicherheit, etwa drei statt zwei Monatskaltmieten Kaution oder eine Mietausfallversicherung des Bewerbers. Frag im Zweifel offen nach, was der Vermieter akzeptiert, bevor du eine dicke Steuerberatermappe zusammenstellst, die am Ende gar nicht gebraucht wird.

Wie du sensible Zahlen richtig schwärzt

Eine Gehaltsabrechnung enthält mehr, als der Vermieter je sehen muss: Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Sozialversicherungsnummer, manchmal sogar die IBAN. Das gehört nicht in fremde Hände, schon gar nicht in eine E-Mail, die theoretisch weitergeleitet werden könnte.

So gehst du vor:

  1. Digital schwärzen, nicht mit dem Edding auf Papier fotografieren. Word oder ein PDF-Editor wie der kostenlose PDF24 Creator lassen sich mit schwarzen Rechtecken über den sensiblen Feldern versehen, die anschließend als neues PDF exportiert werden. Wichtig: Nicht einfach ein schwarzes Kästchen über den Text in Word legen und als PDF speichern, der Text bleibt darunter oft kopierbar. Immer als Bild oder über eine echte Schwärzfunktion exportieren.
  2. Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID und IBAN immer schwärzen. Diese Angaben braucht kein Vermieter für die Bonitätsprüfung.
  3. Krankenkasse und Steuerklasse kannst du stehen lassen, das ist unproblematisch und wird selten überhaupt beachtet.
  4. Bruttogehalt und Nettogehalt sichtbar lassen, das ist der einzige Zweck des Dokuments.
  5. Bei Kontoauszügen: alle Ausgaben schwärzen, die nichts mit der Bonität zu tun haben, etwa Abos, Arztrechnungen oder Überweisungen an Privatpersonen. Nur Gehaltseingang und Kontostand sind relevant.

Häufige Fragen

Reicht auch nur eine Gehaltsabrechnung?

In seltenen Fällen ja, etwa wenn die Konkurrenz um die Wohnung gering ist oder der Vermieter es explizit so verlangt. Der Standard sind aber drei Monate. Wer nur eine vorlegen kann, sollte das kurz begründen, etwa bei einem neuen Job mit deutlich höherem Gehalt, und stattdessen den Arbeitsvertrag beilegen.

Was, wenn ich erst seit einem Monat im neuen Job bin?

Dann legst du die eine vorhandene Abrechnung zusammen mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag vor. Zusätzlich hilft die letzte Abrechnung des vorherigen Arbeitgebers, um zu zeigen, dass du grundsätzlich ein stabiles Einkommen hattest. Manche Bewerber legen auch eine Gehaltsbestätigung des neuen Arbeitgebers bei, ein kurzes Schreiben, das Bruttogehalt und Beschäftigungsbeginn bestätigt.

Muss ich das Gehalt komplett offenlegen oder reicht die Info, dass ich mir die Miete leisten kann?

Grundsätzlich reicht es, wenn aus dem Dokument hervorgeht, dass dein Netto die 30-bis-35-Prozent-Grenze der Warmmiete überschreitet. Manche Bewerber schwärzen den genauen Betrag und schreiben stattdessen handschriftlich "übersteigt das 3-fache der Warmmiete" daneben. Ob ein Vermieter das akzeptiert, ist Verhandlungssache, in einem angespannten Markt mit vielen Mitbewerbern ist der volle Betrag meist die sicherere Wahl.